Damit alles perfekt geregelt ist und später keine Missverständnisse entstehen, haben wir Ihnen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des falschen Comedy-Redners „Prof. Dr. Franz Hansen“ hier nochmal für jeden einsichtig aufgeschrieben:

  • Der falsche Comedy-Redner Prof. Dr. Franz Hansen (und seine Kollegen) geben sich die größte Mühe, Ihre Programmwünsche zu erfüllen. Bei krankheits- oder unfallbedingter Verhinderung oder in Fällen höherer Gewalt (z.B. wetterbedingte Faktoren, wie starker Sturm, Schneetreiben, Glatteis etc.), müssen sie sich leider vorbehalten, einen Kollegen einzusetzen oder – sollte das aufgrund der jeweiligen Disposition oder Vorbereitungssituation nicht möglich sein – den Vertrag zu kündigen.
  • „Prof. Dr. Franz Hansen“ ist nicht nur ein (falscher) Comedyredner, der von verschiedenen Comedians dargestellt werden kann, es ist vor Allem ein Markenname, der nicht kopiert werden und nur in Abstimmung mit dem Markeninhaber (Stefan Rosmiarek) genutzt werden darf. Die Reden des Comedy-Redners „Prof. Dr. Franz Hansen“ können von verschiedenen Personen gehalten werden, die jedoch immer von Stefan Rosmiarek autorisiert sein müssen.
  • Der falsche Comedy-Redner Prof. Dr. Franz Hansen (und seine Kollegen) sind professionelle, selbständige, freischaffende Künstler/Comedians, die ihre Gagen selbst versteuern (Lohnsteuer) und Umsatzsteuer abführen. Evtl. anfallenden andere Steuern und Gebühren werden deshalb grundsätzlich (entsprechend den gesetzlichen Regelungen) immer vom Auftraggeber getragen.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Veranstaltung zur vorgesehenen Zeit am vorgesehenen Ort ungestört durchgeführt werden kann. Der Comedy-Redner Prof. Dr. Franz Hansen (und seine Kollegen) sind bereit, eine Wartezeit von mindestens 20 Minuten bis zum tatsächlichen Veranstaltungsbeginn in Kauf zu nehmen. Falls mit der Veranstaltung nach Ablauf dieser Wartezeit nicht begonnen werden kann oder ein ungestörter Ablauf aus anderen Gründen nicht gewährleistet ist, entfällt die Leistungsverpflichtung von des Comedy-Redners Prof. Dr. Franz Hansen (und seinen Kollegen) unter Fortbestehen des vollen Honoraranspruchs.
  • Der Comedy-Redner Prof. Dr. Franz Hansen (und seine Kollegen) bemühen sich sehr, den vereinbarten Veranstaltungstermin pünktlich einzuhalten. Der Auftraggeber räumt aber eine Karenzzeit von 45 Minuten ein. Bei voraussehbaren Verzögerungen wird der Künstler den Auftraggeber rechtzeitig telefonisch, per Telefax oder eMail unterrichten. (Im Normalfall ist der engagierte Redner bereits eine längere Zeit vor Auftrittsbeginn vor Ort.) 
  • Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung seitens Prof. Dr. Franz Hansen oder einer solchen beruht, die dem ausführenden Künstler zuzurechnen ist. Die Haftpflicht im Rahmen der Darbietungen durch die Künstler wird vom Auftraggeber übernommen, solange die Redner (oder Moderatoren) nicht grob fahrlässig handeln.
  • Im Rahmen der Veranstaltung kommt der Auftraggeber für die Verpflegung des Künstlers und seiner Begleitung auf.
  • Grundsätzlich rät der Comedy-Redner zu einer Indoor-Veranstaltung, da eine Rede „outdoor“ immer Probleme mit sich bringt. In jedem Fall (!) empfiehlt der Comedy-Redner unbedingt eine ordnungsgemäße Bestuhlung für das Publikum.
  • Technische Voraussetzungen: Der Redner benötigt für seinen Vortrag einen Laptop mit einer aktuellen Powerpoint-Version mit Presenter sowie eine der Veranstaltung entsprechenden Leinwand und einem Beamer und eine Beschallungsanlage mit einem Funk-Headset-Mikrofon. Das technische Equipment muss vor Beginn des Soundchecks funktionstüchtig installiert sein. Der Audioausgangs des Laptops muss an die Beschallung angeschlossen sein. Ebenfalls ist ein Rednerpult zur Verfügung zu stellen, von dem mindestens 7 Tage vor der Veranstaltung Fotos und Maße an den Comedyredner zu entsenden sind. Für die Beschaffung und die Kosten hat der Auftraggeber Sorge zu tragen. Der Saal muss über eine der Veranstaltung entsprechende ausreichende Bestuhlung für das Publikum verfügen.
    Sollte sich vor dem Auftritt herausstellen, dass die technischen Voraussetzung nicht einen optimalen Ablauf der Performance gewährleisten können, hat der Comedyredner die Möglichkeit, die Performance vor Ort abzusagen. Der Anspruch auf Zahlung der Gage bleibt dabei bestehen.
  • Muss ein kostenpflichtiger Parkplatz genutzt werden, übernimmt der Auftraggeber die Parkgebühren. Sollte ein Hotel für den Redner gebucht sein, sollte dort ein Parkplatz – falls möglich – mitgebucht werden.
  • Bei Veranstaltungen an einem – z.B. durch ein Navigationsgerät – nicht fest definierten Ort (z.B. Schiffanlegestelle) ist dem Redner ein Lageplan oder Sonstiges zur Verfügung zu stellen, um eine optimale Anfahrt zu gewährleisten. Sollte es notwendig sein, muss ein Parkplatz reserviert werden, um evtl. Verspätungen zu vermeiden.
  • Bei Auftritten, die weiter als 250 km von Köln entfernt sind und die nach 22:30 Uhr enden, ist der Auftraggeber verpflichtet, für den/die engagierten Redner ein Hotelzimmer der Mittelklasse inkl. Frühstück und Internetzugang zur Verfügung zu stellen.
  • Wenn nicht anders vereinbart, muss der Auftraggeber dafür Sorge tragen, dass ein Raum zur Umkleide zur Verfügung gestellt wird.
  • Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir die erstellten Manuskripte, Reden, etc. grundsätzlich nicht aus der Hand geben … auch nicht zum „Querlesen“. Neben dem Copyright ist dies darin begründet, dass ein solcher Text einen vollkommen anderen Charakter bekommt, wenn er von einem Comedian bzw. Schauspieler vorgetragen wird. Der daraus resultierenden Gesprächs- und Erklärungsbedarf würde einen weiteren erheblichen zeitlichen und somit auch finanziellen Aufwand bedeuten.
  • Bitte beachten Sie, dass die im Angebot verlinkten Videos lediglich einen exemplarischen Charakter besitzen, da natürlich jede Veranstaltung individuell gestaltet wird und aufgrund des unterschiedlichen Publikums auch immer anders ausfällt. Sollten Sie Fotos oder Videos des Redners erstellen wollen, können Sie dies gerne zum Privatgebrauch tun, wenn Sie uns eine Kopie zukommen lassen. Zur Veröffentlichung müssten Sie jedoch eine schriftliche Genehmigung einholen.
  • Im Falle höherer Gewalt hat der Auftraggeber die Möglichkeit, die Veranstaltung zu stornieren. Der Anspruch auf die Nettogage bleibt jedoch bestehen, Fahrtkosten fallen in einem solchen Fall nicht an.
  • Salvatorische Klausel: Ist eine der vorstehenden Klauseln/Bestimmungen/Punkte aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Vorschriften oder Gesetzesänderungen ganz oder teilweise unwirksam, so tritt an Stelle dieser Bestimmung diejenige in Kraft, die der angestrebten Absicht der Klausel/Bestimmung/Punkt am nächsten kommt. Alle anderen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt und gelten weiterhin in vollem Umfang.

Gerichtsstand ist Köln, Deutschland.